Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und Betreiben.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Rundum Service
Bei der Abgabe der Meldung ist es wichtig, dass Sie Ihren Fall so detailliert wie möglich beschreiben.
Sie erhalten die Eingangsbestätigung und werden von uns kontaktiert.
©Schneidmüller. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.